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Vergleich von Geldanlagen und Steuersparmodelle zur Altersvorsorge

Steuerbegünstigte und geförderte Geldanlagen im Vergleich

Klassische Steuersparmodelle wie Immobilienfonds, Schiffsfonds , Medienfonds oder Private Equtiy Fonds (auch Steuerstundungsmodelle genannt) wurden zwar am 22.11.2005 durch den neuen § 15b des Einkommensteuergesetzes abgeschafft aber es gibt weiterhin legale Steuersparmodelle die sich als Geldanlage auch zur Altersvorsorge gut eignen. Die wichtigsten Geldanlagemöglichkeiten hier im Vergleich:

Steuern sparen mit vermieteten Immobilien

Steuersparmodell ImmobilieDas Betongold ist seit jeher eine grundsolide Geldanlage die auch als Altersvorsorge hervorragend geeignet ist. Grundstücke, insbesondere in guten Lagen, sind ein knappes Gut und erfreuen in der Regel über Jahrzehnte mit einer stabilen Wertentwicklung. Insbesondere in Ballungszentren haben Immobilien oft eine überdurchschnittlich hohe Rendite erwirtschaftet.  Voraussetzung hierfür ist eine regelmäßige Instandhaltung und Modernisierung. Und diese Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. So wie der Geldanleger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern hat, so kann er auch entstandene Kosten / Werbungskosten / Abschreibungen und Finanzierungsaufwendungen also Zinsen und Gebühren dagegen rechnen.

Erfahren Sie hier mehr zum Steuern sparen und der Altersvorsorge mit Immobilien

Geld anlegen und sparen mit Versicherungen

Eine der beliebtesten Geldanlagen zur Altersvorsorge sind Kapitallebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen. Die Zahlungen und Leistungen sollten hier in der Ansparphase als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Im Umkehrschluss sollten Rentenleistungen aus ihrer Lebensversicherungspolice nicht bzw. nur zum Teil versteuert werden müssen. Eine deutliche Änderung zur Zahlung aus Lebens- und Rentenversicherungen ist durch das so genannte Alterseinkünftegesetz eingetreten. Verträge die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden dürfen danach nicht vererblich, übertragbar, nicht beleihbar oder veräußerbar oder kapitalisierbar sein. Darüber hinaus darf kein Anspruch auf Auszahlung des angesparten Kapitals am Ende der Ansparzeit also mit Renteneintritt in einer Summe bestehen. Auch die Vorschriften für die Vertragslaufzeit und das Lebensalter des Rentenempfängers sind hierbei zu berücksichtigen. Ist ein Vertrag nicht konform drohen Steuernachteile.

Leider sind die Vertragskosten (Vermittlungsprovisionen, Verwaltung etc.) bei klassischen Kapitallebensversicherungen sehr hoch und die in den letzten Jahren sehr niedrigen Verzinsungen am Kapitalmarkt haben dazu geführt das die Rendite in dieser Geldanlageform extrem niedrig ausfällt. Wenig Flexibilität und möglicher Totalverlust des eingezahlten Kapitals bei Kündigung des Vertrages durch o.g. Vertragskosten sind ebenfalls eher negativ. Viele Versicherer musten ihren Kunden schon mitteilen das die bei Vertragsabschluss prognostizierten Renditen und damit die zu erwartende Rente / Kapitalauszahlung nicht erreicht wird. Insbesondere für ältere Kunden, die nur wenige Jahre vor dem Rentenalter sind, haben sich hier zum Teil dramatische Lücken in der Altersversorgung ergeben.

Fazit zur Geldanlage in Kapitallebensversicherungen für die Altersvorsorge

Lebensversicherungen sind oftmals sehr unflexibel und bieten gegenüber dem freien Kapitalmarkt keinen Renditevorteil. Zudem sind die Vertragskosten unverhältnismäßig hoch und der Sparer zahlt oft jahrelang nur für Provisionen von Verkäufern und sonstige Verwaltungskosten. Die gesetzlich vorgeschriebene bzw. vertraglich garantierte Mindestverzinsung ist so niedrig, das es kaum die Inflationsrate ausgleicht und damit jede Form des sparens überflüssig macht da man niemals das Ziel des Vermögensaufbaus oder überhaupt der Sicherung des vorhandenen Geldes erreicht.

Geldanlage in der Basisrente / Rürup Rente zur Altersvorsorge

Rürup Rente zur AltersvorsorgeIm Gegensatz zur klassischen Kapitallebensversicherung kann man mit der Basisrente oder auch Rürup Rente erhebliche Steuervorteile für den Aufbau der Altersvorsorge realisieren. Insbesondere für Selbständige und Freiberufler bietet sich hier ein interessantes Steuersparmodell. Der wesentlich Vorzug dieser Geldanlage besteht in der Förderung in Form von absetzbaren Zahlungen zur Altersvorsorge in Höhe von € 20.000  pro Person und Jahr bzw. bis zu € 40.000,– für Ehegatten. Allerdings sind diese Zahlungen nicht voll abzugsfähig sonder abhängig vom Jahr bzw. Beginn der Zahlung. Das folgende Video erläutert dies noch einmal sehr schön.

Allerdings müssen Rürup Rentenverträge bestimmten Anforderungen genügen.

- Der Beitragszahler muss auch Rentenempfänger sein

- Die Leistung muss in Form einer monatlichen lebenslangen Leibrente erfolgen

- Die Rentenzahlung darf nicht vor dem 60 Geburtstag beginnen

- Der Vertrag darf nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein

Fazit zur Geldanlage und Altersvorsorge mit der Basisrente / Rürup Rente

Die Rürup Rente ist aufgrund der prozentualen Abzugsfähigkeit der Zahlungen für die Altersvorsorge von der Steuer recht interessant. Abhängig von der jeweiligen Steuerprogression erzielt man mit diesem Steuersparmodell auch bei durchschnittlicher Verzinsung der Geldanlage eine ordentliche Rendite. Es gibt mittlerweile zahlreiche Produkte am Markt, die dem Geldanleger die Möglichkeit bieten innerhalb eines gewissen Gesamtanlagespektrums zu entscheiden wo das Kapital angelegt werden soll. Also z.B. in bestimmten Fonds etc. Nachteil dieser Geldanlage ist die relativ unflexible Handhabung. Selbständige können zwar in den meisten Fällen ihre Einzahlungen abhängig vom Einkommen erhöhen, aber das Geld ist in jedem Fall erst einmal weg. Frühestens ab dem 60 Geburtstag bekommt man sein Geld in Form einer Rente zurück.

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